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Navigiere anschließend im Hauptmenü zu „Weitere Services“ und wähle „Erklärungswechsel“ unter Erklärungen aus.


Es öffnet sich ein Formular. Befülle diese nun wie folgt


4.1) Zusätzlich zu den üblichen Angaben in der Arbeitnehmerveranlagung, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, fülle bitte die Kennzahl 803 (Nicht betriebliche Einkünfte aus Leistungen) aus.
4.2) Die Steuererklärung muss bis zum 30.6. des Folgejahres eingereicht werden.
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Navigiere anschließend im Hauptmenü zu „Weitere Services“ und wähle unter Erklärungen die Option „Erklärungswechsel“ aus. Danach musst du „Wechsel der Arbeitnehmerveranlagung“ auswählen.
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Bei Fragen oder Unklarheiten, wende dich bitte an deine Steuerberatung des Vertrauens. Diese ist dir gerne behilflich und die entstehen Kosten können bei der nächsten Veranlagung berücksichtigt und abgesetzt werden.