Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidat:innen und Empfehler:innen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HR Group (Stand 01.09.2024)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“ genannt) regeln sämtliche Vermittlungsdienstleistungen, die von HR Group (in der Folge kurz „Vermittler“ genannt) für Kandidat:innen (in der Folge kurz „Bewerber“ genannt) und empfehlende Personen (in der Folge kurz „Empfehler“ genannt) erbracht werden.
2. Willkommensbonus und Empfehlungsprämie
2.1 Der Bewerber hat Anspruch auf einen Willkommensbonus, wenn der Vermittler den Bewerber erfolgreich an einen Kunden bereitstellt bzw. vermittelt und das Honorar vom suchenden Unternehmen bezahlt wurde.
2.2 Die Höhe des Willkommensbonus richtet sich dabei nach dem Anstellungsausmaß (Teil- oder Vollzeit) sowie der Anstellungsdauer (mind. 6 Monate) des Bewerbers. Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung beträgt dieser max. € 2.900,00 und bei einer Arbeitsvermittlung max. € 1.500,00.
2.3 Wurde der Bewerber von einem Empfehler empfohlen und erfolgreich an ein Unternehmen bereitgestellt bzw. vermittelt, erhält der Empfehler nach Abschluss des ersten vollen Arbeitsmonats (= Ende Probemonat des Bewerbers) eine Empfehlungsprämie in der Höhe von bis zu € 1.500,00.
2.4 Die Höhe der Empfehlungsprämie richtet sich dabei nach dem Anstellungsausmaß (Teil- oder Vollzeit) sowie der Anstellungsdauer (mind. ein voller Arbeitsmonat) des Bewerbers.
2.5 Der Willkommensbonus kann pro Bewerber max. zweimal innerhalb von 12 Monaten beansprucht werden. Die Empfehlungsprämie kann jedoch unbegrenzt beansprucht werden.
3. Auszahlungsbedingungen
3.1 Um Anspruch auf den Willkommensbonus zu haben, muss der Bewerber im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung zumindest 6 Monate beim Kunden vor Ort bereitgestellt sein oder im Falle einer Arbeitsvermittlung zumindest einen vollen Arbeitsmonat bei diesem arbeiten.
3.2 Die Auszahlung des Willkommensbonus und der Empfehlungsprämie erfolgt bei Anstellung über den Vermittler im Nachhinein im Zuge der Gehaltsauzahlung oder durch Auszahlung auf das bekannt gegebene Konto des Bewerbers bzw. des Empfehlers.
3.3 Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Bewerber, dem Kunden oder Vermittler führt für den Bewerber und den Empfehler zum Verlust des Anspruchs auf den Willkommensbonus oder die Empfehlungsprämie. Der Empfehler hat ebenfalls nur Anspruch auf die Empfehlungsprämie, wenn der Bewerber im Unternehmen verbleibt.
4. Steuerliche Behandlung
4.1 Bei einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgt die ordnungsgemäße Versteuerung des Willkommensbonus und der Empfehlungsprämie durch den Vermittler im Zuge der Gehaltsabrechnung nach den jeweils gültigen steuerlichen Gesetzen.
4.2 Bei einer Arbeitsvermittlung sind der Bewerber und der Empfehler selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung des Willkommensbonus und der Empfehlungsprämie gemäß den jeweils gültigen steuerlichen Gesetzen.
5. Haftungsausschluss
5.1 Im Zuge einer Arbeitsvermittlung übernimmt der Vermittler keine Haftung oder Verantwortung für die mit der Auszahlung des Willkommensbonus oder der Empfehlungsprämie verbundenen steuerlichen Angelegenheiten des Bewerbers oder des Empfehlers. Der Vermittler übernimmt keine steuerliche Beratung für den Bewerber oder den Empfehler und haftet somit nicht für die richtige Versteuerung des Willkommensbonus oder der Empfehlungsprämie gemäß den jeweils gültigen steuerlichen Gesetzen.
5.2 Der Bewerber und der Empfehler erklären sich damit einverstanden, den Vermittler bei einer Arbeitsvermittlung von jeglicher steuerlichen Haftung im Zusammenhang mit der Auszahlung des Willkommensbonus oder der Empfehlungsprämie freizustellen.
6. Änderungen der AGB
6.1 Der Vermittler behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Bewerber und dem Empfehler rechtzeitig mitgeteilt und treten nach einer angemessenen Frist von einem Monat in Kraft, sofern der Bewerber oder der Empfehler nicht binnen dieser Frist widersprechen.
6.2 Die jeweils aktuell gültige Version der AGB ist auf der Webseite des Vermittlers einsehbar.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
7.2 Auf diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermittler und dem Bewerber sowie Empfehler ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
7.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermittlers.




